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Mehr Rechtssicherheit für Selbstständige

Eine Neuregelung sieht eine bessere Abgrenzung zwischen Selbstständigen und Dienstnehmern vor und trat mit 1. Juli 2017 in Kraft. Das soll eine Verlässlichkeit bei der Versicherungszuordnung bringen, indem die SVS eingebunden ist.

Bisher war es so, dass die Österreichische Gesundheitskasse alleine entschieden hat, im Nachhinein zum Dienstnehmer umqualifiziert wird. Was – wie zahlreiche Beispiele zeigen – unangenehme und zum Teil existenzbedrohende Nachzahlungen für den Auftraggeber nach sich zog.

Vorteile für Selbstständige
Die SVS ist künftig in das Zuordnungsverfahren – und das von Anfang an – integriert. Wenn eine Neuanmeldung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit vorliegt, werden kritische Fälle schon im Vorfeld anhand eines Fragebogens gemeinsam von ÖGK und SVS geprüft. Die Entscheidung darüber ist für spätere Prüfungen bindend, solange sich der maßgebliche Sachverhalt nicht ändert. Mit der neuen Gesetzeslage bekommt die SVS als zuständiger Versicherungsträger der Selbstständigen ein stärkeres Mitspracherecht und kann sich aktiver in die Verfahren einbringen. Der Unternehmer kann selbst – oder auch als Auftraggeber – per Antrag seinen Versicherungsstatus überprüfen und feststellen lassen.

Sollte es tatsächlich zu einer Umqualifizierung – von Selbstständigem zu danach Dienstnehmer – kommen, wird die beitragsrechtliche Rückabwicklung vereinfacht. Nachzahlungen für Auftraggeber und nunmehrige Dienstgeber werden durch Anrechnung bereits bezahlter Beiträge deutlich reduziert. Die klare versicherungsrechtliche Zuordnung schafft von Anfang an sichere Verhältnisse und reduziert finanzielle Risiken für Selbstständige und Auftraggeber.

www.svs.at

Foto: goodluz © 123RF.com

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