Redaktion Werbemonitor

Beratung für Kooperationen

Nettokosten bis zu 100 Prozent gefördert! Speziell für Mitglieder der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation gibt es eine neue Beratungsförderung. Im Mittelpunkt steht das Thema Kooperation. Bei den ersten vier Beratungsstunden werden die Nettokosten komplett gefördert, alle weiteren zusätzlich vergünstigt. Wichtig: Die Kosten sind vom Antragsteller vorzufinanzieren und die Förderung muss vor Beginn der Beratung bewilligt sein.

Gerade wenn es um die Kooperation von zwei oder mehreren Betrieben geht, tauchen Fragen auf, die vielleicht nicht mehr gemeinsam gelöst werden können. Eine fachliche und externe Expertise ist gefragt – meistens dann, wenn es um betriebswirtschaftliche, organisatorische und strategische Aufgabenstellungen geht. Um dies abzufedern, stellt die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation ein gedeckeltes Budget für die Kooperationsförderung zur Verfügung. „Wir haben diese spezielle Förderung ins Leben gerufen, weil wir sehen, welches Potenzial in der Zusammenarbeit niederösterreichischer Kreativbetriebe liegt“, erläutert Fachgruppenobmann Andreas Kirnberger. „Die Beratung hilft dabei, unklare Themen zu bereinigen und sicher in neue gemeinsame Geschäftsfelder zu starten.“

100 Prozent geförderte Beratung
Im ersten Schritt ist es möglich, eine zu  100 Prozent geförderte Beratung der Nettokosten in Anspruch zu nehmen. Lediglich die Umsatzsteuer bleibt beim Antragsteller, der ein Mitglied der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Niederösterreich sein muss. Die Förderabwicklung erfolgt über dieses Unternehmen. An der Beratung können ein oder mehrere Unternehmen teilnehmen. Die Kosten sind vom Antragsteller vorzufinanzieren. Dieser gibt die Kosten in weiterer Folge auf eigene Rechnung an die Kollegen weiter. Bei der Beratung können verschiedene Fragen oder Themen besprochen werden. Der erste Impuls ist hilfreich, um die weiteren Schritte gemeinsam zu gehen. Für manche Kreativbetriebe reicht das vielleicht aus. Wenn es mehr Beratungsbedarf gibt, stehen zusätzliche Förderungen zur Verfügung.

Schwerpunktberatung „Kooperation“ mit Zuschuss
Manche Themen benötigen eine Vertiefung – seien es die Rahmenbedingungen, die internen Stundensätze oder Themen, an die niemand denkt. Die Erfahrung zeigt: Gerade am Beginn von Kooperationen haben viele Kollegen eine rosarote Brille auf und niemand kann oder will sich zu dem Zeitpunkt vorstellen, dass auch schwierige Phasen kommen können. Ein externer Berater, der auf diese Themen spezialisiert ist, bringt genau dies zum Vorschein. Dafür ist die Schwerpunktberatung „Kooperation“ gedacht. Der Berater legt ein Angebot für die Beratungsleistung vor, mit Angabe seines Stundensatzes. Im Normalfall ist die Förderung mit 40 Euro pro Stunde gedeckelt. Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation legt aber auch hier noch einen Beitrag drauf und somit beträgt die gesamte Förderung für Kooperationen pro Stunde 55 Euro. Auch in diesem Fall gibt es nur einen Antragsteller, mit dem die gesamte Kooperationsförderung abgewickelt wird. Er teilt die Kosten wieder entsprechend unter den Kollegen, die dabei sind, auf.  

So läuft es ab
Für die Kurzberatung nehmen Sie bitte direkt mit dem Förderservice der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) Kontakt auf. Sie geben an, ein Mitglied der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation in Niederösterreich zu sein und dass Sie die Vier-Stunden-Kurzberatung zum Thema Kooperation in Anspruch nehmen möchten. Bei der Kurzberatung erhalten Sie seitens der Förderstelle drei Beratervorschläge. Wenn Sie gleich eine Kooperations-Schwerpunktberatung anstreben, kontaktieren Sie bitte ebenso die Förderstelle der WKNÖ und geben dies bekannt. Sie erhalten ein entsprechendes Anmeldeformular und Informationen über den weiteren Ablauf. Bei der Schwerpunktberatung können sich die Betriebe einen Berater mit Schwerpunkt Kooperation aussuchen, der bei der Förderstelle gelistet ist.

Kooperations-Erstberatung
4 Stunden zu 100 Prozent gefördert!
Rechenbeispiel: Gesamtkosten betragen 432 Euro inklusive 20 Prozent MwSt.
- Die Nettosumme in Höhe von 360 Euro ist zu 100 Prozent gefördert.
- Die Mehrwertsteuer in Höhe von 72 Euro bleibt beim Antragsteller, die er sich über die Vorsteuer zurückholen kann.

Kooperations-Schwerpunktberatung
20 Stunden; pro Stunde mit 55 Euro gefördert!
Hier können Sie das Anmeldeformular downloaden.

Der Berater legt ein Angebot für die Beratungsleistung vor, mit Angabe seines Stundensatzes. Von diesem werden 55 Euro gefördert (Normalsatz 40 Euro). Auch in diesem Fall bleibt die Mehrwertsteuer beim Antragsteller, die er sich über die Vorsteuer zurückholen kann. Darüber hinaus gibt es noch eine Umsetzungsbegleitung. Diese umfasst ebenfalls 20 Stunden und ist mit dem Normalsatz (40 Euro) gedeckelt.

Voraussetzung für die Förderungen Den Antrag kann nur ein Mitglied der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Niederösterreich stellen.
Achtung: Wurde das Beratungsthema Kooperation umfassend in Anspruch genommen, so kann dies seitens der WKNÖ nach zwei Jahren wieder gefördert werden.

Förderservice der WKNÖ Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
T: +43 2742 851 16801
fub@wknoe.at
https://wko.at/noe/fub

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Foto: iStock.com/PeopleImages

Als zweitgrößte Fachgruppe österreichweit im Bereich Werbung werden rund 3.400 Mitglieder mit ca. 4.200 Gewerbeberechtigungen betreut. Hier finden Sie umfangreiche Informationen sowie unterschiedliche Serviceleistungen für Ihre tägliche Praxis.

Kontakt

WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
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Fax: 02742 851 - 19719
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